DiGA

Eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist als digitale Therapie ein zertifiziertes Medizinprodukt. In dieser Form erfüllt es als webbasierte Anwendung oder mobile App einen medizinischen Zweck.

DiGA auf einen Blick

Die DiGA ergänzt die medikamentöse Therapie
Budgetneutrale Verordnung auf Rezept
Wirksamkeit einer DiGA wird durch wissenschaftliche Studie bestätigt

Fragen und Antworten zur DiGA

  • Was ist eine DiGA?

    Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Medizinprodukte der Risikoklassen I oder IIa und verbessern die Gesundheitsversorgung. Die fortschreitende Entwicklung der digitalen Behandlungsmöglichkeiten stärkt die Bedeutung von digitalen Therapien. Sie optimieren die Versorgung, schließen Lücken und entlasten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. DiGA bieten schnelle, niedrigschwellige Hilfe, stärken die Selbstwirksamkeit der Patient:innen und können parallel zur verordneten medikamentösen Behandlung eingesetzt werden.

  • Hat eine DiGA eine Zulassung?

    Eine DiGA muss zunächst als Medizinprodukt mit niedrigem Risiko CE-zertifiziert sein. In einem weiteren Schritt prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Angaben des Herstellers u.a. zu Sicherheit, Leistung, Datenschutz, medizinischer Qualität und Interoperabilität der DiGA sowie die wissenschaftlichen Nachweise zu ihrem positiven Versorgungseffekt. Sind diese Faktoren gegeben, ist die DiGA durch die gesetzlichen und viele private Krankenkassen erstattungsfähig.

  • Ist eine DiGA ein Medizinprodukt?

    Eine DiGA ist ein Medizinprodukt mit niedrigem Risiko und gehört zu den Risikoklassen I oder IIa und wird CE-zertifiziert.

  • Warum eine DiGA in der Rheumatologie?

    Die Krankheitslast von Patientinnen und Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen erfordert eine umfassende, multimodale Therapie, die aufgrund von Mangel an Ressourcen oftmals nicht umgesetzt werden kann. Es gibt lange Wartezeiten bei begleitenden Therapeut:innen, bei Patient:innen z.T. Hemmschwellen Hilfe anzunehmen und die Rahmenbedingungen der üblichen Versorgung ist nicht für alle Betroffenen gleichermaßen geeignet. Hier bieten DiGA insbesondere für chronisch Erkrankte ein individuelles Angebot, um dem “unmet medical need” zu begegnen.

  • Wie verordne ich eine DiGA?
    Es gibt zwei Wege zu einer DiGA:
    1. Ärztinnen und Ärzte stellen im Rahmen der Indikationsstellung ein Rezept für eine DiGA aus, wenn die Verordnung medizinisch geboten ist. Die Pharmazentralnummer einer DiGA wird nach Erhalt der Erstattungsfähigkeit in die Praxissoftware integriert. Die Patient:innen wenden sich anschließend mit dem Rezept an ihre Krankenkasse und erhalten nach Einreichung einen Freischaltcode, um die jeweilige DiGA nutzen zu können.
    2. Patient:innen können bei ihrer Krankenkasse direkt einen Antrag auf Genehmigung stellen. Diese übernimmt die Kosten, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte müssen hier keine Nachweise oder Befunde zusammenstellen.
  • Ist eine DiGA immer eine App?

    Eine DiGA kann auch als browser-basierte Anwendung zur Verfügung gestellt werden. Dies hat den Vorteil, dass die DiGA auf allen internetfähigen Geräten genutzt werden kann.

  • Wie hoch sind die Kosten der DiGA für mich als Verordner:in?

    Die Verordnung ist extrabudgetär – es entstehen keine Kosten für Verordner:innen.

  • Was kostet die DiGA meinen Patient:innen?

    Auch für Patient:innen entstehen keine Kosten, da diese vollständig – also auch ohne Zuzahlung – von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

  • Welche Voraussetzungen müssen meine Patient:innen erfüllen, um eine DiGA zu erhalten?

    Eine DiGA wird vom BfArM im Rahmen einer spezifischen Indikationsstellung geprüft. Diese Indikationsstellung ist Voraussetzung für die Verordnung durch Behandler:innen oder die Genehmigung einer DiGA durch die Krankenkasse.

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